FAQ

Den eigenen Weg im Leben suchen - dazu werden die Schüler im Religionsunterricht ermutigt.

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Religionsunterricht

Häufige Fragen

„Religion – Deutsch – Englisch“ bei der klassischen Aufzählung im Zeugnis gehört der evangelische Religionsunterricht wie selbstverständlich dazu. Doch was lernen die Kinder eigentlich in diesem Fach?

FAQs zum Religionsunterricht

Es geht um die Schüler*innen mit ihren existentiellen und religiösen Fragen.

Dabei kann es für ein Kind in der Grundschule eine wichtige Frage sein, ob auch ein Haustier in den Himmel kommt. Jugendliche fragen vielleicht nach dem Sinn des Lebens oder beschäftigen sich mit Religionskritik der Neuzeit.

Auch Fragen nach Transzendenz oder Ethik spielen eine Rolle, z.B.:
Gibt es mehr, als man messen und definieren kann?
Gibt es etwas, das uns trägt und beschützt?
Darf der Mensch alles, was er kann?  
Wie gelingt Zusammenleben?
Es geht auch um biblische Erzählungen, christliche Traditionen und Feste und deren Bedeutung für das Leben der Schüler*innen.

Und es geht darum, religiöse Sprachfähigkeit zu entwickeln: Die Schüler*innen entdecken, wie sie ihre Gedanken zu Gott und Glaube in Worte fassen oder in anderen kreativen Formen auszudrücken können.

Religion ist ein Teil des menschlichen Lebens und eröffnet eine eigene Perspektive auf die Welt. Die Schule ermöglicht durch den Religionsunterricht den Schüler*innen diese Weltsicht. In allen Kulturen entwickeln sich Formen von Religion und es ist daher wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen, eine eigene durchdachte Position einzunehmen und zu verschiedenen Formen des Glaubens Stellung zu nehmen.

Der Religionsunterricht macht die Schüler*innen mit der eigenen Konfession vertraut. Er schafft in unserer bunten Gesellschaft ein Bewusstsein und Verständnis für die Vielfalt religiöser Überzeugungen. Damit wirkt er dem gefährlichen Schwarz-weiß-Denken eines religiösen Fundamentalismus entgegen.

Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des  Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 46 der Bayerischen Verfassung ein ordentliches Lehrfach.

So vielfältig die religiöse Landschaft in Bayern ist, so vielfältig ist auch das Angebot an Religionsunterricht:

In der Regel ist an allen bayerischen Schulen evangelischer und katholischer Religionsunterricht eingerichtet. An manchen Schulen gibt es auch orthodoxen, alevitischen oder israelitischen Religionsunterricht. Für Schüler*innen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, ist der Besuch ihres Religionsunterrichts verpflichtend, soweit es ihn an ihrer Schule gibt. Eltern oder volljährige Schüler*innen können einen Antrag auf Abmeldung vom Religionsunterricht stellen, dann ist der Ethikunterricht zu besuchen. Statt Ethik kann in Bayern auch islamischer Unterricht gewählt werden.

Ja, das geht. Viele Schüler*innen in Bayern, die nicht getauft sind oder einer Religionsgemeinschaft angehören, für die kein eigener Religionsunterricht an der Schule stattfindet, nehmen aus Interesse am evangelischen Religionsunterricht teil. Dazu stellen Eltern oder volljährige Schüler*innen einen Antrag, den man in den Sekretariaten aller Schulen.

Schüler*innen, die zu einer evangelisch-freikirchlichen, evangelisch-methodistischen, Freien Evangelischen oder evangelisch-reformierten Gemeinde gehören, können ohne Antragsstellung am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen.

Nein. Der Glaube lässt sich weder überprüfen noch messen. Kritisch denkende Schüler*innen, Fragende und Suchende sind im Religionsunterricht herzlich willkommen. Wer sich fragt, was es bedeutet, an Gott zu glauben und sich für die weiteren Inhalte des Religionunterrichts interessiert, kann sich mit den Lehrkräften im Religionsunterricht auf den Weg zu möglichen Antworten machen.

An Mittel- und Förderschulen ist es möglich, im Qualifizierenden Abschluss im Fach Evangelische Religionslehre zu wählen. Am Gymnasium  kann es als eines der Abiturfächer (schriftlich oder mündlich) gewählt werden.

Ab dem 14. Lebensjahr sind Schüler*innen religionsmündig und können selbstständig ihre Konfession wechseln. Wenn sie Mitglied einer Kirche werden, wird ist der Religionsunterricht für sie Pflichtfach.

Volljährige Schüler können sich eigenständig zur Teilnahme am Religionunterricht anmelden.

Nein. Die Konfirmation liegt in der Zuständigkeit der Kirchengemeinden, der Religionsunterricht ist eine schulische Angelegenheit. Wer sich zum Konfi-Kurs anmelden möchte, muss vorher weder getauft sein, noch den Religionsunterricht besuchen. Alle Informationen hierzu bekommt man in der evangelischen Gemeinde vor Ort.

Da der evangelische Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, übt der Staat zwar grundsätzlich die Aufsicht darüber aus, für Lehrpläne und Inhalte sind aber die Religionsgemeinschaften selbst verantwortlich. In Bayern gibt es staatliche und kirchliche Religionslehrkräfte. Auch Pfarrer*innen unterrichten in der Regel einige Wochenstunden in der Schule. Um im Fach Religionslehre unterrichten zu können, benötigen alle Lehrkräfte eine Beauftragung durch die Kirche.

Das Fach Religion unterrichten in Bayern Lehrkräfte mit verschiedenem beruflichem Hintergrund: Staatliche Lehrkräfte haben entweder in ihrem Studium das Fach evangelische Theologie belegt oder nach dem Studium eine Zusatzqualifikation für den evangelischen Religionsunterricht erworben. Als kirchliche Lehrkräfte unterrichten Pfarrer*innen, Religionspädagog*innen oder Katechet*innen in den verschiedenen Schularten. Wenn Sie selbst Interesse daran haben, Religion zu unterrichten, finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner unter hier.

07.04.2022
Almut Steinecke